Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Ja. In Deutschland ist für jede Drohne – auch für kleine Freizeitmodelle unter 250 Gramm – eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 43 LuftVG). Eine normale Privathaftpflicht deckt Drohnen nur, wenn das ausdrücklich in den Bedingungen steht. Ohne Versicherung drohen Bußgelder und eine unbegrenzte persönliche Haftung für Schäden.
Brauche ich einen Drohnenführerschein?
Für Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt nötig. Je nach Klasse und Einsatzgebiet ist zusätzlich der EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich. Beide werden online beim LBA bzw. über anerkannte Stellen erworben und gelten EU-weit fünf Jahre.
Wo darf ich mit meiner Drohne nicht fliegen?
Verboten oder genehmigungspflichtig sind Flüge über Menschenansammlungen, Wohngrundstücken, Industrieanlagen, Bundesfernstraßen, Naturschutzgebieten sowie in der Nähe von Flughäfen und Einsatzorten von Polizei und Rettung. Die Grenze liegt in der Regel bei 120 Metern Höhe. Die DFS-App und die dipul-Karte zeigen geografische Gebiete tagesaktuell.
Zahlt die Privathaftpflicht bei Drohnenschäden?
Nur, wenn der Tarif Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrtsysteme ausdrücklich einschließt – oft begrenzt auf Gewicht und private Nutzung. Für gewerbliche Flüge, etwa Dachinspektionen im Handwerk, ist eine separate Luftfahrt-Haftpflicht nötig. Prüfen Sie die Bedingungen schriftlich, bevor Sie zum ersten Mal starten.
Gilt meine Drohnenversicherung im Ausland?
Viele Policen gelten europaweit, manche weltweit mit Ausnahmen wie USA oder Kanada. Zusätzlich gelten im Zielland eigene Regeln, Registrierungen und Bußgelder, die deutlich höher sein können als in Deutschland. Vor jeder Reise sollten Geltungsbereich der Versicherung und örtliche Luftrechtsvorschriften geprüft werden.