VVersorgungswerk.
Herr Müller und sein junger Freund Kael ordnen gemeinsam Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Selbstbestimmt vorsorgen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ihr Wille. Ihre Sicherheit.

Zwei Dokumente geben Ihnen in jeder Lebensphase eine Stimme – auch dann, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen oder entscheiden können. Damit entlasten Sie zugleich die Menschen, die Ihnen nahestehen.

Vorsorge bedeutet Fürsorge

Nicht nur fürs Alter – sondern für das Leben

Herr Müller und Kael stehen für zwei Generationen. Beide profitieren von klaren Vorsorgedokumenten, denn Entscheidungsunfähigkeit kann durch Unfall oder Krankheit jeden volljährigen Menschen treffen. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt die eigene Selbstbestimmung und nimmt Angehörigen belastende Entscheidungen ab.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person. Darin legen Sie im Voraus fest, welche ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie später nicht mehr selbst entscheiden können.

Rechtsgrundlage: § 1827 BGB

Ärztinnen und Ärzte sind an eine wirksame Verfügung gebunden, wenn Ihre konkreten Festlegungen auf die eingetretene Lebens- und Behandlungssituation passen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie legen fest, für welche Lebensbereiche die Vertretung gilt und wie weit sie reicht.

Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei gültig, sollte aber schriftlich mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift vorliegen. Bei Grundstücks- oder Firmenangelegenheiten ist notarielle Beratung häufig sinnvoll.

Ein starkes Zusammenspiel

Ein Dokument beschreibt Ihren Willen. Das andere gibt ihm eine Stimme.

Die Patientenverfügung regelt ausschließlich medizinische Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht benennt einen Menschen, der Ihren Willen gegenüber Ärzten, Kliniken und Behörden durchsetzt und – soweit von Ihnen festgelegt – auch Bank-, Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten übernimmt.

Ohne bevollmächtigte Person kann im Ernstfall zunächst eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden. Das kann Entscheidungen verzögern.

Ideal ist deshalb die Kombination aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und – falls gewünscht – einer Betreuungsverfügung mit Ihrem Wunschbetreuer.

Herr Müller und Kael halten gemeinsam einen Vorsorgeordner
Vorsorgevollmacht

Diese Lebensbereiche können Sie absichern

Die Vollmacht muss eindeutig zeigen, wer handeln darf und in welchen Bereichen. Benennen Sie bei Bedarf auch eine Ersatzperson.

Gesundheit & Pflege

Behandlungen, Patientenakte und Schweigepflichtentbindung

Vermögen

Bankgeschäfte, Verträge, Versicherungen, Steuern und Rente

Wohnen

Mietvertrag, Heimvertrag und Entscheidungen zur Wohnsituation

Behörden

Anträge, Sozialleistungen sowie Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Gerichte

Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie ausdrücklich benannte Unterbringungsfragen

Wichtig bei sensiblen Entscheidungen

Gesundheitliche Entscheidungen, die Einsicht in Patientenakten, die Entbindung von der Schweigepflicht sowie Unterbringungs- und freiheitsentziehende Maßnahmen sollten ausdrücklich benannt sein. Nehmen Sie außerdem einen Widerrufsvorbehalt auf: Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen.

Konkretheit schafft Verbindlichkeit

Was in einer wirksamen Patientenverfügung stehen sollte

Der Bundesgerichtshof betont: Die pauschale Formulierung „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht nicht. Beschreiben Sie sowohl die Situation als auch die gewünschte oder abgelehnte Maßnahme konkret.

Formale und persönliche Angaben

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Erklärung, dass die Verfügung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde
  • Konkrete Lebens- und Behandlungssituationen, etwa Sterbeprozess, unheilbare Erkrankung oder schwere Hirnschädigung
  • Klare Zustimmung oder Ablehnung einzelner medizinischer Maßnahmen
  • Ausdrückliche Verbindlichkeit für Ärzte und Bevollmächtigte
  • Hinweis auf Vollmacht oder Betreuungsverfügung sowie Schweigepflichtentbindung
  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift

Medizinische Maßnahmen konkret benennen

  • Wiederbelebung und künstliche Beatmung
  • Künstliche Ernährung, etwa über eine PEG-Sonde
  • Dialyse, Antibiotika und Bluttransfusionen
  • Schmerz- und Symptombehandlung – auch bei möglicher Lebensverkürzung
  • Krankenhaus, häusliche Versorgung oder Hospiz

Eine qualifizierte elektronische Signatur kann die gesetzliche elektronische Form erfüllen. Für die praktische Verfügbarkeit im Ernstfall ist eine eigenhändig unterschriebene Papierfassung meist besonders unkompliziert.

Praktisch gedacht

Damit Ihre Vorsorge im richtigen Moment hilft

Schriftlich festhalten

Maschinell oder handschriftlich ist möglich. Wichtig sind klare Aussagen, Ort, Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift.

Vertrauen besprechen

Sprechen Sie mit der bevollmächtigten Person über Ihre Werte, Wünsche und Grenzen – bevor eine Entscheidung nötig wird.

Gut auffindbar aufbewahren

Bewahren Sie das Original in einem Vorsorgeordner auf. Geben Sie Kopien an Vertrauenspersonen und Hausarzt und tragen Sie ein Hinweis-Kärtchen bei sich.

Regelmäßig bestätigen

Prüfen Sie Ihre Dokumente alle zwei bis drei Jahre und bestätigen Sie sie erneut mit Datum und Unterschrift.

Wann ist ein Notar sinnvoll?

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht generell Pflicht. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Grundstücken, Unternehmen oder besonderen Anforderungen von Banken und Behörden kann notarielle Beratung oder Beurkundung sinnvoll oder erforderlich sein.

Zentrales Vorsorgeregister

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie registrieren, dass eine Vollmacht besteht und wer bevollmächtigt ist. Der Inhalt Ihrer Patientenverfügung wird dort nicht hinterlegt. Die Registrierung kostet je nach gewähltem Weg und Umfang Gebühren.

Die Betreuungsverfügung: Ihr Sicherheitsnetz

Patientenverfügung

Regelt Ihre medizinischen Entscheidungen für den Fall, dass Sie sie nicht mehr selbst treffen können.

Vorsorgevollmacht

Ermöglicht private Stellvertretung in den von Ihnen festgelegten Lebensbereichen.

Betreuungsverfügung

Nennt dem Betreuungsgericht Ihre Wunschperson, falls keine wirksame Vollmacht greift und eine Betreuung notwendig wird.

Vorsorge ist ein Geschenk an Sie selbst und an Ihre Familie

Sie schaffen Klarheit, bewahren Ihre Selbstbestimmung und geben Ihren Angehörigen die Sicherheit, in Ihrem Sinne zu handeln.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Notar- oder medizinische Beratung. Prüfen Sie Vorlagen und Formulierungen passend zu Ihrer persönlichen Situation.