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Drei Generationen besprechen in einer dystopischen Cel-Shading-Szene ihre Todesfallabsicherung
Angehörige schützen

Todesfallabsicherung: Wenn Vorsorge zur letzten Form von Fürsorge wird

Ein Todesfall verändert das Leben einer Familie in Sekunden. Eine frühzeitige Absicherung verhindert, dass zur Trauer auch noch Bestattungskosten, Kredite und eine dauerhafte Einkommenslücke kommen.

Die unsichtbare Versorgungslücke

Die gesetzliche Rente ersetzt keinen Lebensunterhalt

Hinterbliebenenrenten sind ein wichtiger Basisschutz – aber keine Fortzahlung des bisherigen Einkommens. Eigenes Einkommen wird oberhalb eines dynamischen Freibetrags teilweise angerechnet. Gerade bei laufender Finanzierung, Kindern oder nur einem Haupteinkommen kann deshalb eine erhebliche Lücke entstehen.

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Kleine Witwen- oder Witwerrente

Grundsätzlich 25 Prozent der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte. Für neuere Fälle ist die Leistung regelmäßig auf 24 Kalendermonate begrenzt.

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Große Witwen- oder Witwerrente

Regelmäßig 55 Prozent. Sie setzt unter anderem ein bestimmtes Alter, Erwerbsminderung oder die Erziehung eines minderjährigen Kindes voraus. Für Altfälle können 60 Prozent gelten.

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Waisenrente

Halbwaisen erhalten grundsätzlich 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Versichertenrente – ergänzt um einen individuellen Zuschlag.

Rente wegen Todes

Wer bekommt Witwen-, Witwer- oder Waisenrente?

Grundsätzlich muss die verstorbene versicherte Person die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben oder eine gesetzliche Ausnahme greifen. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften muss die Verbindung regelmäßig mindestens ein Jahr bestanden haben; Ausnahmen sind etwa bei einem unvorhersehbaren Unfalltod möglich.

Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat kann das sogenannte Sterbevierteljahr gelten: In diesem Zeitraum wird die Versichertenrente grundsätzlich in voller Höhe gezahlt und eigenes Einkommen nicht angerechnet. Danach gelten die jeweilige Rentenart und die Einkommensanrechnung.

Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bis höchstens zum 27. Geburtstag kann sie unter Voraussetzungen weiterlaufen, etwa während Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder bei einer Behinderung.

Wichtig: Leistungen kommen nicht automatisch.

Hinterbliebene müssen die Rente beantragen. Lassen Sie Ansprüche und Fristen frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Unterstützung bei der Rentenkontoklärung
Älterer Mann übergibt einer jüngeren Generation einen Vorsorgeordner
Bestattung und Sterbegeld

Die Rechnung kommt, bevor die Familie wieder klar denken kann

Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde 2004 abgeschafft. Eine Bestattung kann – abhängig von Bestattungsart, Ort, Grab, Trauerfeier und Folgekosten – schnell mehrere Tausend Euro kosten. Häufig bewegt sich die Gesamtrechnung im Bereich von etwa 8.000 bis 15.000 Euro, im Einzelfall deutlich darüber.

Wer muss zahlen?

Zunächst sind regelmäßig Erben beziehungsweise vertraglich Verpflichtete mit den Bestattungskosten konfrontiert. Wer eine Erbschaft ausschlägt, ist jedoch nicht automatisch in jeder Konstellation von allen Pflichten befreit: Bestattungspflichten ergeben sich auch aus Landesrecht. Eine pauschale Angehörigenhaftung gibt es ebenso wenig wie eine pauschale Befreiung.

Was private Vorsorge leisten kann

Eine zweckmäßig bemessene Sterbegeldversicherung kann kurzfristig verfügbare Liquidität schaffen. Entscheidend sind Versicherungssumme, Wartezeit, Gesundheitsfragen, Beitragsdauer, Bezugsberechtigung und die konkreten Tarifbedingungen.

Erbe und Immobilie

Das Berliner Testament kann Sicherheit geben – und Steuern auslösen

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner regelmäßig gegenseitig als Alleinerben ein; Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Das kann den überlebenden Partner schützen. Gleichzeitig bleiben Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall möglicherweise ungenutzt. Bei Immobilien und größerem Vermögen kann daraus später eine höhere Erbschaftsteuer entstehen.

Freibeträge mitdenken

Ehegatten und Kinder haben unterschiedliche persönliche Freibeträge. Schenkungen, Nießbrauch und Eigentumsstruktur sollten langfristig und individuell geprüft werden.

Immobilie braucht Liquidität

Steuern, Darlehen, Instandhaltung und laufende Kosten verschwinden mit dem Todesfall nicht. Fehlt Liquidität, kann Verkaufsdruck entstehen.

Verkauf nach dem Erbfall

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der entgeltliche Erwerb von Erbanteilen und ein späterer Immobilienverkauf gesondert zu beurteilen sein können. Der konkrete Fall gehört in fachkundige steuerliche Beratung.

INTER Sterbegeldversicherung

Planbare Hilfe statt ungeplanter Belastung

Mit einer Sterbegeldversicherung der INTER lässt sich ein festgelegter Betrag für Bestattung und weitere unmittelbare Ausgaben absichern. Welche Leistungen, Wartezeiten, Gesundheitsprüfungen und Beiträge gelten, hängt vom gewählten Tarif, Eintrittsalter und den Versicherungsbedingungen ab.

  • Monatlichen Finanzbedarf der Familie und bestehende Kredite erfassen.
  • Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung und vorhandenen Verträgen prüfen.
  • Bestattung, laufende Haushaltskosten und mögliche Immobilienlasten einplanen.
  • Bezugsberechtigte, Testament, Vollmachten und Aufbewahrungsort abstimmen.
  • Schutz regelmäßig an Familie, Vermögen und Lebensphase anpassen.

Früh sprechen. Gemeinsam entscheiden.

Angehörige dürfen das Thema respektvoll ansprechen, solange die ältere Generation selbst entscheiden und gestalten kann. Ein Gespräch über Wünsche, Kosten und Zuständigkeiten ist kein Misstrauen – sondern gegenseitige Wertschätzung.

Persönliches Gespräch vereinbaren

Nicht warten, bis andere entscheiden müssen

Michael Schmidt und das Versorgungswerk unterstützen Sie dabei, bestehende Ansprüche, Versorgungslücken und eine passende private Lösung gemeinsam zu ordnen.

Todesfallabsicherung prüfen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Rentenrechtliche Voraussetzungen, Freibeträge und Altersgrenzen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage, behördliche Auskunft und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.