Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Ja, in den meisten Fällen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt außerhalb Europas fast nichts und auch innerhalb der EU nur die dortigen Kassenleistungen. Privatbehandlungen, Zuzahlungen und vor allem ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland sind nicht abgedeckt. Eine Reise-Auslandskrankenversicherung kostet oft nur wenige Euro im Jahr.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Urlaub aus?
Die EHIC auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte deckt nur die Leistungen, die auch Einheimische im jeweiligen Land erhalten – oft mit hohen Eigenanteilen. Viele Ärzte in Urlaubsorten akzeptieren sie gar nicht. Ein Rücktransport ist nie enthalten. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung.
Welche Krankenversicherung brauche ich beim Auswandern oder als Digital Nomad?
Wer Deutschland länger als einige Monate verlässt, braucht statt einer Reiseversicherung eine Langzeit- oder internationale Krankenversicherung. Sie gilt meist weltweit, deckt auch Vorsorge und Zahnbehandlungen ab und kann bis zu mehreren Jahren laufen. Wichtig sind Geltungsbereich, Laufzeit, Selbstbeteiligung und eine Rückkehroption in die deutsche Versicherung.
Was kostet ein Rücktransport aus dem Ausland?
Ein medizinisch begleiteter Rücktransport per Ambulanzflugzeug kann je nach Entfernung 20.000 bis über 100.000 Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht. Eine gute Auslandskrankenversicherung zahlt den medizinisch sinnvollen Rücktransport, ältere Tarife oft nur den medizinisch notwendigen – achten Sie auf diese Formulierung.
Sind Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung mitversichert?
Bei Reise-Auslandskrankenversicherungen sind bekannte Vorerkrankungen meist mitversichert, solange die Reise nicht zur Behandlung angetreten wird. Bei Langzeit- und Expat-Tarifen fragen Versicherer dagegen oft nach dem Gesundheitszustand. Dann können Risikozuschläge oder Ausschlüsse folgen. Geben Sie Vorerkrankungen immer vollständig an, um den Schutz nicht zu gefährden.